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BahnCard kündigen: Fristen für BahnCard 25, 50, 100 und Probe BahnCard

Die BahnCard verlängert sich, wenn Sie nicht rechtzeitig kündigen. Besonders oft trifft das die Probe BahnCard. Hier erfahren Sie, welche Frist für welche Karte gilt und wie Sie sicher kündigen.

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Aktualisiert am Tickets & Abos
Frau mit Brille hält im Bahnhof ihr Ticket und ihren Ausweis, neben ihr Koffer und Reisetasche

Die Fristen im Überblick

BahnCardLaufzeitKündigung
BahnCard 25 und BahnCard 5012 Monatespätestens 4 Wochen vor Ablauf
Senioren, My und Ermäßigte BahnCard 2512 Monatespätestens 4 Wochen vor Ablauf
Probe BahnCard 25 und Probe BahnCard 503 Monatespätestens 4 Wochen vor Laufzeitende in Textform, sonst Jahresabo
Jugend BahnCard 2512 Monatekeine Kündigung nötig, endet automatisch
BahnCard 10012 Monatekeine Kündigung nötig, endet automatisch

Die BahnCard 25 kostet nach Angaben der Bahn ab 62,90 Euro in der 2. Klasse, die BahnCard 50 ab 244 Euro und die BahnCard 100 ab 4.899 Euro.

Vorsicht bei der Probe BahnCard

Die Probe BahnCard 25 (19,90 Euro in der 2. Klasse) und die Probe BahnCard 50 (ab 76,90 Euro) gelten drei Monate ab dem ersten Geltungstag. Danach werden sie nicht einfach ungültig: Kündigen Sie nicht spätestens vier Wochen vor Laufzeitende in Textform, verlängert sich die Probe BahnCard automatisch um ein Jahr und geht in ein dauerhaftes Abo mit einer Mindestlaufzeit von einem Jahr über.

Rechnen Sie deshalb gleich nach dem Kauf nach, bis wann Sie kündigen müssen. Ein Beispiel: Gilt Ihre Probe BahnCard vom 1. November an, endet sie Ende Januar. Die Kündigung muss dann spätestens vier Wochen vorher, also Anfang Januar, bei der Bahn sein.

So kündigen Sie

  1. Im Kundenkonto. Melden Sie sich auf bahn.de oder im DB Navigator an und wählen Sie „BahnCard“, „Optionen“ und „BahnCard kündigen“. Sie erhalten eine Bestätigung per E-Mail.
  2. Über das Kündigungsformular. Auf bahn.de gibt es unter „Vertrag kündigen“ ein Formular, für das Sie die BahnCard-Nummer brauchen. Sie wählen zwischen ordentlicher und außerordentlicher Kündigung.
  3. Bestätigung aufbewahren. Heben Sie die Bestätigung auf, bis die Karte abgelaufen ist und keine neue Abbuchung mehr kommt.

Eine außerordentliche Kündigung vor Ablauf der Laufzeit ist nur in besonderen Fällen möglich, etwa bei einem Umzug oder einem Todesfall, und muss belegt werden.

Widerruf statt Kündigung

Haben Sie die BahnCard gerade erst online gekauft, können Sie den Vertrag unter Umständen widerrufen statt kündigen. Dafür gibt es auf bahn.de eine eigene Funktion „Vertrag widerrufen“. Ob und bis wann der Widerruf möglich ist, steht in den Bedingungen Ihrer Karte.

Häufige Fragen zur BahnCard

Verlängert sich die BahnCard automatisch?

Die BahnCard 25 und 50 laufen zwölf Monate; damit sie danach nicht weiterläuft, müssen Sie spätestens vier Wochen vor Ablauf kündigen. Die Jugend BahnCard 25 und die BahnCard 100 enden dagegen automatisch.

Wie kündige ich die Probe BahnCard?

Spätestens vier Wochen vor Ende der dreimonatigen Laufzeit in Textform, am einfachsten im Kundenkonto unter „BahnCard“, „Optionen“, „BahnCard kündigen“. Ohne Kündigung wird daraus ein Jahresabo.

Muss ich die BahnCard 100 kündigen?

Nein. Die BahnCard 100 läuft nach einem Jahr automatisch aus.

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